Kosten und Abrechnung

Mein Angebot richtet sich an Selbstzahlerinnen und Selbstzahler.

Eine Sitzung umfasst 60 Minuten und kostet 100 Euro. Das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenfrei.

Illustration: Ein Blatt Papier mit der Aufschrift „Kosten“ und ein Kugelschreiber

Honorar

100 € pro Sitzung

Die Abrechnung erfolgt pro Sitzung (60 Minuten).

Das Erstgespräch dauert 30 Minuten und ist kostenfrei. Danach gilt das Honorar für jede Sitzung. Weitere Kosten entstehen nicht.

Näheres zur Abrechnung

Nach jeder Sitzung erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail.

Rechnung auf Ihren Namen

Sie erhalten eine Rechnung auf Ihren Namen – mit Datum, Dauer und Honorar der Sitzung. Abgerechnet wird direkt zwischen uns.

Von Termin zu Termin

Es gibt keine Sitzungskontingente, die Sie vorab buchen müssten. Sie entscheiden nach jedem Termin, ob und wann es weitergeht und können jederzeit aufhören.

Privatsphäre & Datenschutz

Ihre Krankenkasse erfährt nichts von Ihrer Konsultation und den hier behandelten Inhalten oder etwaigen diagnostischen bzw. psychometrischen Ergebnissen.

Erstattung durch Versicherungen

Die Kosten tragen Sie selbst, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Dafür bestimmen Sie allein, wie unsere Zusammenarbeit verläuft und Sie sind keiner Versicherung Rechenschaft schuldig.

Ich bin kein Teil des Gesundheitssystems. Aus diesem Grund ist eine Abrechnung mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe nicht möglich. Das Honorar ist daher als Selbstzahlerleistung einzuplanen. Sie erhalten selbstverständlich eine formgerechte Rechnung für Ihre Unterlagen.

Vorteile der Selbstzahlerbasis

Ohne Kostenträger im Hintergrund richtet sich die Zusammenarbeit allein nach Ihrem Anliegen:

  • Sie benötigen weder Diagnose noch Überweisung oder Anträge.
  • Es gibt keine Wartezeit auf einen freien Platz.
  • Umfang und Abstand der Termine richten sich nach Ihrem Anliegen und nicht nach einem bestimmten Kontingent.
  • Es entsteht kein Eintrag bei einer Krankenversicherung – ein Punkt, der etwa mit Blick auf eine Verbeamtung oder eine bestimmte Versicherungen relevant werden kann.

Absagen und Ausfall

Ein vereinbarter Termin ist für Sie reserviert. Wie gehen wir damit um?

Bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen

Sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin ab, gerne per E-Mail oder telefonisch unter 069 870 042 27. Ein kurzer Hinweis genügt. Ihnen entstehen dann keine Kosten und wir finden einen neuen Termin.

Spätere Absagen

Für Termine, die später abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, entsteht ein Ausfallhonorar im vollen Umfang, es sei denn, ich kann die Zeit anderweitig vergeben.

Dauer und Verspätung

Eine Sitzung umfasst 60 Minuten ab dem vereinbarten Beginn. Wenn Sie sich verspäten, muss die Sitzung leider trotzdem zur geplanten Zeit enden, damit nachfolgende Termine nicht verschoben werden müssen. Danke für Ihr Verständnis!

Verschiebungen von meiner Seite

Sollte ich einen Termin einmal verschieben müssen, sage ich Ihnen so früh wie möglich Bescheid. Kosten entstehen Ihnen dann selbstverständlich nicht.

Häufige Fragen zu den Kosten

Nach jeder Sitzung erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Den Betrag überweisen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen auf das dort angegebene Konto. Vor Ort müssen Sie nichts bezahlen.

Nein. Es gibt weder eine Mindestanzahl noch Pakete. Manche Anliegen sind in zwei oder drei Terminen geklärt, andere brauchen eine längere Begleitung. Wie oft und in welchem Abstand wir uns sehen, besprechen wir offen – und passen es an, wenn sich Ihr Bedarf ändert.

Einreichen können Sie sie, mit einer Erstattung sollten Sie aber nicht rechnen. Bitte planen Sie das Honorar deshalb vollständig als Eigenleistung ein.

Ja. Das Erstgespräch dauert 30 Minuten, ist kostenfrei und findet online statt. Wir erfassen Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen an mich, und Sie gewinnen einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob die Zusammenarbeit für Sie stimmig ist. Ab dem ersten Folgegespräch gilt das reguläre Honorar.

Als außergewöhnliche Belastung erkennt das Finanzamt die Kosten in der Regel nicht an. Ist die Begleitung beruflich veranlasst, etwa zum Umgang mit ADHS am Arbeitsplatz, kommen Werbungskosten in Betracht. Verbindlich beantworten kann das nur Ihre Steuerberatung.

Noch Fragen zu den Kosten?